Verein darf Rennbahngelände für Galopprennen nutzen

Galopprennsport
Geschrieben von: André Schoon

Verein darf Rennbahngelände für Galopprennen nutzen

Die Stadt Bremen muss einem Verein das Gelände der Galopprennbahn Bremen zur Verfügung stellen, um dort ein Galopprennen durchzuführen. Die entschied das Verwaltungsgericht Bremen im Rahmen eines Eilverfahrens.

Worum ging es in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren?

Es ging in dem Verfahren um einen Verein, der Galopprennen durchführt und dafür am 11. und 12.09.2021 die Galopprennbahn in Bremen-Hemelingen nutzen will. Der Eigentümer des Geländes, auf dem sich die Rennbahn befindet, war früher der Verein. Nunmehr befindet es sich dieses jedoch im Eigentum der Stadt Bremen.

Im Jahr 2019 wurde mittels eines Volksentscheids die Bebauung des Geländes abgelehnt. Zudem wurde die Nutzung des Rennbahngeländes bis zur endgültigen Planung geregelt. Die Stadt hat mittels eines Vertrags einen privaten Dritten mit der Koordination dieser Nutzung beauftragt. An den Entscheidungen dieses privaten Dritten sind jedoch ein Lenkungsausschuss mit Vertretern der Stadt und ein Regionalausschuss des Beirats Hemelingen beteiligt. Der Verein beantragte bei dem privaten Dritten, dass er Galopprennen an den o.g. Daten durchführen darf.

Da sowohl der Lenkungsausschuss als auch der Beirat beschlossen hatten, dort keine Galopprennen mehr durchzuführen, lehnte der private Dritte den Antrag des Vereins ab. Daher wendete sich der Verein am 04.08.2021 mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an das Verwaltungsgericht Bremen. Der Antrag richtete sich gegen die Stadt Bremen, die argumentierte, dass das Gelände keine öffentliche Einrichtung mehr sei.

Wie beurteilte das Verwaltungsgericht Bremen den Fall?

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