Schadensersatz für Beachvolleyballerinnen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Schadensersatz für Beachvolleyballerinnen

Das Landgericht Frankfurt sprach zwei Beachvolleyballerinen Schadensersatz gegen einen Spitzenverband zu, weil dieser die Sportlerinnen nicht mehr zu internationalen Turnieren zugelassen und stets andere Teams vorgezogen hat.

Worüber musste das Landgericht Frankfurt entscheiden?

Bei den Klägerinnen handelt es sich um zwei Beachvolleyballerinnen, die ihr Geld mit dem Sport verdienen. Preisgelder sind hierbei die wichtigsten Einnahmequellen. Die Klägerinnen waren seit Anfang 2019 ein Team. Sie waren das viertbeste Frauenteam in der Weltrangliste.

Beim Beklagten handelt es sich um den Spitzenverband für die Sportart Volleyball in Deutschland. Seit April 2019 meldete der Verband die beiden Klägerinnen nicht mehr zu internationalen Turnieren an. Der Verband zog stets andere Spitzenteams vor, obwohl die Klägerinnen nach der Weltrangliste jeweils besser waren als zumindest eines der Verband bevorzugten Teams. Der Verband berief sich auf den „ständigen Qualifikationsgrund“.

So könne die Qualifikation zur Olympiade in Tokio und der dort angestrebte Erfolg der anderen Teams leiden. Daher seien die vier „gesetzten“ Teams stets vorzuziehen. Das Mindest-Preisgeld, zu denen die Klägerinnen gemeldet werden wollten, betrug nach Angaben des Verbandes 17.000 $. In den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verband erkannten die Klägerinnen die Satzungen und Ordnungen des Verbandes an. Dazu gehörte auch eine Schiedsvereinbarung, wonach für sämtliche Streitigkeiten der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen war und ein Schiedsgericht entscheiden sollte.

Die Klägerinnen behaupten insoweit, dass die Vereinbarungen nicht individuell ausgehandelt worden seien. So habe im Onlineportal des Verbandes leidglich die Möglichkeit bestanden, einen Haken und damit das Einverständnis hinsichtlich der Einbeziehung der Vereinbarungen zu erklären. Der Klägerinnen verklagten den Verband daher auf Schadensersatz. Zudem beantragen sie, festzustellen, dass der Verband anderen Teams nicht bevorzugen darf.

Wie hat das Landgericht Frankfurt entschieden?

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