Rundfunkbeitrag bei gemeinnützigen Organisationen

Geschrieben von: Schomerus

Rundfunkbeitrag bei gemeinnützigen Organisationen

Die Regelung, dass gemeinnützige Organisationen einen geringeren Rundfunkbeitrag leisten müssen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte in seinem Urteil vom 27.09.2017 (Az. 6 C 34.16) über eine Klage eines Unternehmens zu entscheiden, das zahlreiche Pflegeeinrichtungen betreibt. Die Klägerin wendet sich gegen die Entrichtungen von Rundfunkbeiträgen. Sie ist der Ansicht, dass sie wie ein gemeinnütziger Betreiber von Pflegeeinrichtungen, einen geringeren Rundfunkbeitrag pro Monat zahlen müsse.

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