Kein Anspruch auf verbilligtes Vereinskonto
Eine Bank muss Gewerbetreibende nicht über das Vorhandensein spezieller kostengünstiger Konten informieren.
Das Amtsgericht Frankenthal hatte sich in seinem Urteil vom 11.01.2018 (Az. 3a C 285/17) über Beratungspflichtverletzungen einer beklagten Bank zu entscheiden. Bei der Klägerin handelt es sich um eine gemeinnützige GmbH, die im Tierschutz tätig ist und eine Tierauffangstation unterhält.
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