Ehrenamtlicher stürzt vom Apfelbaum – Versicherungsschutz?

Geschrieben von: Schomerus

Ehrenamtlicher stürzt vom Apfelbaum – Versicherungsschutz?

Bei einem Unfall eines ehrenamtlichen Baumwarts eines Ortsverschönerungsvereins besteht nur dann Unfallversicherungsschutz, wenn für ihn eine freiwillige Unfallversicherung besteht.

Im Verfahren vor dem Landessozialgericht Bayern (Urteil vom 18.10.2018, Az. L 7 U 36/14) ging es um die Frage ob der Kläger einen bei der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Arbeitsunfall erlitten hat. Der Kläger ist Mitglied eines Ortsverschönerungsvereins und übt ehrenamtlich die Funktion des Beisitzers in der Vereinsleitung aus. Zugleich ist der Kläger ausgebildeter Baumwart. Die entsprechende Ausbildung wurden vom Verein gezahlt. Beim Frühjahrschnitt eines Obstbaumes im Garten eines Vereinsmitglieds fiel der Kläger in etwa zwei Metern Höhe von der Leiter und zog sich dabei erheblich Verletzungen zu. Er musste operiert und stationär behandelt werden.

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