Datenverarbeitung und Facebook – Wer haftet?

Geschrieben von: Schomerus

Datenverarbeitung und Facebook – Wer haftet?

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage haftet gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Fanpage.

Der EuGH hatte sich in seinem Urteil vom 05.06.2018 (Az. C-210/16) mit der Auslegung der europäischen Richtlinie 95/46 (der sog. „Datenschutzrichtlinie“) zu befassen. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens war ein auf den Bereich Bildung spezialisiertes deutsches Unternehmen, das u.a. über eine Facebook-Adresse Bildungsdienstleistungen anbietet. Die Betreiber solche Fanpages können mittels der Funktion „Facebook Insight“, welche ihnen Facebook als nicht abdingbaren Teil des Benutzungsverhältnisses kostenlos zur Verfügung stellt, anonymisierte statistische Daten über die Nutzer der Daten erhalten. Diese Daten werden mithilfe von sog. „Cookies“ auf dem Datenträger des jeweiligen Nutzers gespeichert.

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