Attac – muss BMF Unterlagen zum Entzug der Gemeinnützigkeit herausgeben?

Geheime Unterlagen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Attac – muss BMF Unterlagen zum Entzug der Gemeinnützigkeit herausgeben?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) muss Unterlagen, welche Teile der Kommunikation zwischen der Behörde und dem Bundesfinanzhof enthalten, herausgeben, die im Rahmen des Verfahrens von Attac zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit erstellt worden sind. Dies hat das VG Berlin entschieden (Urt. v. 13.12.2022 – VG 2 K 102/21).

Worum geht es?

Attac hatte Informationszugang im Zusammenhang mit der Versagung seines gemeinnützigkeitsrechtlichen Status begehrt. Aus den begehrten Unterlagen solle sich insbesondere ergeben, wie einzelne Abgeordnete in Ausschüssen des Bundestags durch das BMF über den Verfahrensstand informiert worden sind. Ursprünglich hatte das BMF die Herausgabe verweigert, da sich aus den Unterlagen vertrauliche Informationen ergäben und darüber hinaus diese einer Geheimhaltungsfunktion unterlägen.

Wie entschied das Gericht?

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