Bestellung eines Nachtragliquidators

Geschrieben von: Schomerus

Bestellung eines Nachtragliquidators

Für die Erklärung der Löschungsbewilligung hinsichtlich einer Grundschuld, deren Berechtigte eine lange gelöschte Genossenschaft ist, ist eine Nachtragsliquidation erforderlich.

Im zugrundeliegenden Verfahren (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Beschluss vom 08.03.2018, Az. GenR 70 B) ging es um eine Genossenschaft, die bereits mit Beschluss vom 25.06.1973 aufgelöst und am 12.02.1986 aus dem Genossenschaftsregister gelöscht worden war. Allerdings war die Genossenschaft seit dem 26.03.1973 als Berechtigte einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen.

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