Ausrichtung von Sportveranstaltungen am Abend erleichtert – die Bundesregierung ändert die Regelung zum Lärmschutz

Sport Lärm
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Ausrichtung von Sportveranstaltungen am Abend erleichtert – die Bundesregierung ändert die Regelung zum Lärmschutz

Was ist Anlass für die Änderung?

Für Sportveranstaltungen gelten – wie für jede Veranstaltung – spezielle Regelungen, bis wann und wie laut man sein darf. Ausnahmen waren bislang nur unter der Voraussetzung zulässig, dass es sich um ein seltenes Ereignis handelt. Dies ist in der sog. TA Lärm geregelt, der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm.
Diese Seltenheit wurde unter anderem daran angeknüpft, ob es sich um eine „besondere“ Veranstaltung handelt (= selten) oder nicht (= nicht selten). Sportvereine bzw. die Ausrichter von Bundesliga-Spielen mussten somit für jedes einzelne Spiel diese Besonderheit darlegen und begründen. Nun gab es immer wieder Unklarheiten, wie strikt die Auslegung der „besonderen“ Veranstaltung sein muss. So klingt beispielsweise das Veranstalten von Fußballspielen in einem Stadion, das genau dafür ausgelegt ist, auf den ersten Blickt nicht „besonders“. Für Vereine bedeutete das Begründen der Seltenheit somit bürokratischen Aufwand und auch gewisse Planungsunsicherheiten.

Und jetzt?

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