Anlasslose Videoüberwachung von Fußballfans nicht erlaubt

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Anlasslose Videoüberwachung von Fußballfans nicht erlaubt

Das Landgericht Köln verbietet Polizisten die anlasslose Videoüberwachung von Fanblöcken. Die Polizei darf künftig Fußballfans nicht mehr präventiv filmen.

Was hatte das LG Köln zu entscheiden?

Im Laufe einer Regionalligapartie hatten Fans lautstark „All Cops are Bastards“ (ACAB) in Richtung der Polizei gesungen. Dabei wurden sie mit einzelnen Unterbrechungen und teilweise bis zu sechs Minuten am Stück von Beamten gefilmt – eine übliche Polizeipraxis bei Fußballspielen.

Einerseits sollen dadurch Fans eingeschüchtert werden, so dass Regelverstöße wie das Abbrennen von Pyrotechnik ausbleiben und andererseits dienen sie als Beweis für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf den Rängen. So auch in diesem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung dreier Fans wegen Beleidigung anstrebte und dafür auf entsprechendes Videomaterial verwies.

Wie entschied das das LG Köln?

Es erteilte der Staatsanwaltschaft eine Absage. Die Aussage „All Cops are Bastards“ ist bereits durch die Meinungsfreiheit der Fans gedeckt, solange sie sich nicht unmittelbar auf die anwesenden Polizisten bezieht (was hier nicht der Fall war). Des Weiteren bedarf es nach § 15 des Polizeigesetzes NRW für das Filmen (u. a. von Fans) eines konkreten Anlasses, dass Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an entsprechender Stelle begangen werden. Die bloße Vermutung des Zündens von Pyrotechnik aufgrund von Erfahrungen vergangener Spiele ist dafür nicht ausreichend.

Vielmehr wird mit dem Filmen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) der drei Fans, welches auch das Recht am eigenen Bild und informationelle Selbstbestimmung umfasst, ungerechtfertigt eingegriffen. Das Videomaterial wurde daher nicht als Beweis zugelassen und die Fans freigesprochen.

Praxishinweis:

Der Beschluss wird die polizeiliche Praxis bei Sportveranstaltungen stark beeinflussen. Überwachungsmaßnahmen und die generelle Unterstellung, Stadien seien Hotspots für Kriminalität, sind damit nicht länger haltbar.

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