Zweckbetrieb: Organisation und Durchführung der Jägerprüfung

Jägerprüfung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Zweckbetrieb: Organisation und Durchführung der Jägerprüfung

Mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung begründet ein gemeinnütziger Verein einen allgemeinen Zweckbetrieb. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urt. v. 21.04.2022, Az. V R 26/20.

Worum geht es?

Der gemeinnützige Verein, der nach seiner Satzung den Naturschutz und die Landschaftspflege fördert, führt eigenständig Jägerausbildungen durch, einschließlich der Abnahme der Jägerprüfungen. Der Verein ist der Meinung, dass er hiermit einen steuerfreien Zweckbetrieb begründet. Das zuständige Finanzamt ging hingegen davon aus, dass die Übernahme und Durchführung der Jägerprüfung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gehöre. Es liege kein Zweckbetrieb gemäß § 65 Abgabenordnung (AO) vor, da die Abnahme der Prüfung nicht der unmittelbaren Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke des Klägers diene, so das Finanzamt in seiner Begründung.

Hiergegen erhob der Verein Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, welches in seiner Entscheidung dem Verein Recht gab. Die Abnahme der Jägerprüfung erfülle die Voraussetzungen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs, sodass die Gewinne hieraus nicht dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen seien. Das Finanzamt erhob daraufhin eine Revision zum Bundesfinanzhof (BFH).

Wie hat das Gericht entschieden?

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