Zulässigkeit einer Tagesmitgliedschaft

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Zulässigkeit einer Tagesmitgliedschaft

Allgemeine vereinsrechtliche Gesichtspunkte stehen einer Verankerung der Tagesmitgliedschaft in der Vereinssatzung nicht entgegen.

Das OLG Stuttgart hatte sich in seinem Urteil vom 16.07.2018 (Az. 8 W 428/15) mit der vereinsrechtlichen Zulässigkeit einer sogenannten Tagesmitgliedschaft zu beschäftigen. In dem zugrundeliegenden Fall änderte ein eingetragener Verein, dessen Vereinszweck die Wahrung, Pflege und Förderung des Modelflugsports ist, seine Satzung. Es wurde u.a. eine Tagesmitgliedschaft eingeführt. Hierbei sollte es sich um Gastflieger oder Interessenten handeln, die eine Kurzmitgliedschaft erwerben. Das zuständige Registergericht teilte dem Verein mit, dass die Satzung zu ändern sei, da die Tagesmitglieder keine Mitgliederrechte wahrnehmen können und daher diese keine Mitglieder im Rechtssinne seien. In einer Zwischenverfügung riet das Gericht dem Verein an, den Antrag auf Eintragung zurückzunehmen oder die Satzung zu ändern.

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