Zielabweichungen eines Regionalplans: Klage durch BUND e.V. möglich?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Zielabweichungen eines Regionalplans: Klage durch BUND e.V. möglich?

Umweltverbände können gerichtlich überprüfen lassen, ob eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt (BVerwG, Urt. v. 28.09.2023, Az. 4 C 6.21).

Worum geht es?

Eine Gemeinde plante die Festsetzung eines Gewerbegebiets für das Logistikzentrum eines Einzelhandelsunternehmens. In ihrem Regionalplan war das Gebiet jedoch als Vorrangfläche für Landwirtschaft, Grünfläche und Sportanlagen verzeichnet. Nachdem eine Zielabweichung von 30 Hektar zugelassen wurde, zog der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND Hessen), eine gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umweltvereinigung, vor Gericht.

Der BUND Hessen hatte zunächst keinen Erfolg. Die Instanzgerichte hielten den Naturschutzverband für nicht klagebefugt, da der Zielabweichungsbescheid keine nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz rechtsbehelfsfähige Entscheidung sei.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: Andrey Popov, Stock-Fotografie-ID: 1366273989

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