Voraussetzungen einer Verbandsklage wegen Verstoß gegen die DSGVO
Eine Verbandsklage wegen der Verletzung von Rechten aus der DSGVO setzt voraus, dass die Verletzung „infolge einer Verarbeitung“ erfolgte. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn ein Verband Informationspflichten verletzt sieht, die zugunsten von Verbrauchern bestehen (EuGH, Urt. v. 27.06.2024, Az. C-284/23).
Worum geht es?
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen Meta Ireland geklagt. Der Verband störte sich an der Art und Weise, wie im App-Zentrum auf Facebook kostenlose Spielanwendungen von Drittanbietern präsentiert werden. Rief der Nutzer das App-Zentrum auf, wurde er darüber informiert, dass er durch Nutzung bestimmter Spieleanwendungen das Sammeln bestimmte persönlicher Daten gestatte und Facebook berechtige, in seinem Namen manche dieser Daten zu veröffentlichen. Des weiteren wurde der Nutzer informiert, dass er mit der App-Nutzung den AGB und der Datenschutzpolitik zustimme. Der Verband klagte deshalb auf Unterlassung.
Der BGH hielt die Klage für begründet. Er fragte sich jedoch, ob der Verband auch nach dem Inkrafttreten der DSGVO noch befugt wäre, eine solche Klage zu erheben. Zwar hatte der EuGH bereits 2022 klargestellt, dass Klagen zur Wahrung von Verbraucherinteressen weder eine konkrete Rechtsverletzung einer betroffenen Person auf den Schutz ihrer Daten erfordere noch einen entsprechenden Auftrag. Er habe aber nicht beantwortet, ob ein Verbraucherschutzverband geltend machen müsse, dass die in der Verordnung vorgesehenen Rechte der Person „infolge der Verarbeitung“ verletzt worden seien. Vorliegend sei dies jedoch relevant, da der Verband die Klage auf die Verletzung einer Informationspflicht der DSGVO stütze.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: bymuratdeniz, Stock-Fotografie-ID: 1722019639
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