VfL Osnabrück: Verein darf Trainer nach Manipulationsvorwurf fristlos kündigen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

VfL Osnabrück: Verein darf Trainer nach Manipulationsvorwurf fristlos kündigen

Die gezielte Einflussnahme auf einen gegnerischen Spieler zur Spielmanipulation rechtfertigt eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Trainerduos (ArbG Osnabrück, Urt. v. 02.04.2026).

Worum geht es?

Gegenstand des Verfahrens sind zwei Kündigungsschutzklagen der ehemaligen Trainer Marco Antwerpen und Frank Döpper gegen ihren früheren Arbeitgeber, den Fußballverein VfL Osnabrück. Der Verein hatte beiden Trainern mit Schreiben vom 27. Mai 2025 außerordentlich fristlos gekündigt.

Grundlage dieser Kündigungen war der Vorwurf einer versuchten Spielmanipulation im Zusammenhang mit dem Finale des Niedersächsischen Fußballverbands (NFV-Pokal) vom 24. Mai 2025. Konkret steht der Vorwurf im Raum, dass sie den damaligen Reha-Trainer des Vereins dazu aufgefordert haben sollen, einen an den Finalgegner ausgeliehenen Spieler zu kontaktieren und ihn zu einem Verzicht auf einen Spieleinsatz zu bewegen. Diese Einflussnahme sollte nach Darstellung des Vereins dem eigenen Team einen sportlichen Vorteil verschaffen.

Die Kläger bestreiten diesen Vorwurf und machen im Rahmen ihrer Klagen geltend, dass ein solcher Manipulationsversuch nicht stattgefunden habe. Sie wenden sich damit gegen die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen und begehren die gerichtliche Feststellung, dass ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch die außerordentlichen Kündigungen beendet worden sind.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: taranchic, Stock-Fotografie-ID: 1437560644

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