Verletzungen nach Regelverstoß im Fußball

Geschrieben von: Schomerus

Verletzungen nach Regelverstoß im Fußball

Ein Fußballspieler, der seinen Gegner schwer verletzt, muss dafür keinen Schadensersatz zahlen, da sein Regelverstoß nicht die Grenze zur Unfairness überschritten hat.

Das OLG Koblenz hatte in seinem Beschluss vom 10.09.2015 (Az. 3 U 382/15) über die Schadensersatzpflicht eines Fußballspielers zu entscheiden. Kläger und Beklagter hatten in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall an einem Freundschaftsspiel der „Alten Herren“ als Spieler der Gast- bzw. Heimmannschaft teilgenommen. Gegen Ende der ersten Halbzeit schoss der Kläger auf das gegnerische Tor. Den vom Torwart zunächst abgewehrten Ball versuchte er sodann ins Tor zu köpfen und bewegte dazu seinen Kopf in Richtung Ball. Zeitgleich wollte der Beklagte den Ball aus der Gefahrenzone befördern. Beim Tritt nach dem Ball traf er den Kläger in der rechten Gesichtshälfte. Dieser erlitt unter anderem Frakturen an Nase, Jochbein und Augenhöhle sowie eine dauerhaft verbleibende Einschränkung des Gesichtsfeldes.

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