Vereinsvorstände doch nicht frei widerrufbar?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Vereinsvorstände doch nicht frei widerrufbar?

Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitglieds ist gegeben, wenn dem Verein eine Fortsetzung des Organverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied bis zum Ende seiner Amtszeit nicht zugemutet werden kann (OLG Naumburg, Urt. v. 26.10.2023, Az. 4 U 11/23).

Worum geht es?

Der Kläger war 2. Vorsitzender des Beklagten, bei dem es sich um einen Tierschutzverein handelt. Am 22.10.2022 fand eine Mitgliederversammlung statt, in welcher der Kläger von seiner Position abberufen wurde. Das Verhältnis zwischen ihm und den anderen Vorstandsmitgliedern war schon länger zerrüttet. Die Parteien streiten nun darüber, ob der Beschluss der Mitgliederversammlung nicht ist, oder ob der Kläger von seinem Amt wirksam enthoben wurde.

Der Kläger ist er der Meinung, es gebe keinen wichtigen Grund für seine Abberufung. Da er für eine bestimmte Amtszeit zum 2. Vorsitzenden bestimmt wurde, dürfe er aber grundsätzlich darauf vertrauen, während der laufenden Periode nicht ohne wichtigen Grund abberufen zu werden.

Der abberufene Vorstand wandte sich an das LG Halle und beantragte die Feststellung darüber, dass der Beschluss nichtig ist. Der Antrag wurde jedoch mit Urteil vom 23.12.2022 zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil legte der Kläger beim OLG Naumburg Berufung ein.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: tadamichi, Stock-Fotografie-ID: 1140300365

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar