Verein verklagt Eurowings wegen irreführender Klimawerbung

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verein verklagt Eurowings wegen irreführender Klimawerbung

Erweckt eine Fluggesellschaft durch CO₂-Kompensationsangebote den Eindruck, ein Flug sei klimaneutral, obwohl erhebliche andere Emissionen nicht berücksichtigt werden, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2025, Az. I-20 U 38/25).

Worum geht es?

Im letzten Schritt des Online-Buchungsprozesses bot Eurowings ihren Kundinnen und Kunden an, für einen Zusatzbetrag von 9 € die CO₂-Emissionen des Fluges zu kompensieren. Dabei nutzte die Fluggesellschaft unter anderem Formulierungen wie:

„Zusammen machen wir Fliegen nachhaltiger. Sie können jetzt die CO₂-Emissionen Ihres Fluges durch den Beitrag zu hochwertigen Klimaschutzprojekten kompensieren.“

Zusätzlich wurde ein weiteres Kompensationsmodell über „Sustainable Aviation Fuel (SAF)“ angeboten. Dies wurde von Eurowings als „nachhaltiges Kerosin“ beschrieben, das „im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen CO₂-Emissionen um mindestens 80 %“ reduziere.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagte auf Unterlassung dieser Werbeaussagen und machte geltend, dass Verbraucher durch diese Formulierungen irregeführt würden. In beiden Fällen fehle es an der erforderlichen Aufklärung über die tatsächliche Wirkung der Kompensation bzw. Reduktion.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Boarding1Now, Stock-Fotografie-ID: 1181412455 

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