Verein scheitert mit Antrag auf Anerkennung als politische Partei

Bundestagswahl
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verein scheitert mit Antrag auf Anerkennung als politische Partei

Der Verein „Die Natürlichen e.V.“ beantragte die Anerkennung als politischen Partei, um an der Bundestagwahl 2021 teilnehmen zu können. Der Antrag wurde abgelehnt (BVerfG, Beschluss v. 22.07.2021 – 2 BvC 7/21).

Was ist passiert?

Der Verein existiert seit Mai 2020 und hatte bei der Antragsstellung im Frühjahr 2021 994 Mitglieder. Beim Bundeswahlleiter wurde im Mai 2021 angezeigt, dass der Verein als politische Partei an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag teilnehmen möchte. Sie legten eine Erklärung zur Parteigründung bei sowie entsprechende Gründungsprotokolle, Teilnehmerlisten und das Parteiprogramm.

In einer Sitzung im Juli 2021 entschied der Bundeswahlleiter, dass die Beschwerdeführerin nicht als Partei anerkannt werden kann. Die formellen Voraussetzungen der Beteiligungsanzeige gem. § 18 Abs. 2 BWahlG seien zwar erfüllt, nicht jedoch die Kriterien der Parteieigenschaft gem. § 2 PartG. Der Verein habe insbesondere nicht nachweisen können, den ernsthaften Willen zu haben, an der politischen Willensbildung dauerhaft mitwirken zu wollen.

Gegen die Entscheidung legte der Verein eine Nichtanerkennungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein.

Wie entschied das Gericht?

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Foto: IMAGO / blickwinkel / ID: 143288949

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