Verein führt Rechtsstreit wegen irreführenden Werbeangaben

irreführende Werbeangaben
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verein führt Rechtsstreit wegen irreführenden Werbeangaben

Ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen gehört, führte vor dem OLG Frankfurt a.M. ein Verfahren, weil die gegnerische Internetplattform nach Ansicht des Vereins falsche Angaben zur Garantielaufzeit angegeben hatte (OLG Frankfurt a.M. v. 11.11.2021, Az. 6 U 121/21).

Worauf stützt sich der Verein?

Die Antragsgegnerin betreibt in Deutschland eine Plattform, auf der sie gewerbliche Verkäufer und Käufer von gebrauchten Elektronikgeräten zusammenbringt. Im Zusammenhang mit den Warenangeboten wirbt sie für die Produkte mit einer Garantie von 36 Monaten.

Der antragsstellende Verein wirft ihr vor, statt der plakatierten 36 Monate, lediglich eine Garantie von 12 bis 24 Monaten zu bieten. Der Verein beantragt daher, zum Schutze künftiger Kunden, die Berichtigung der Angaben auf der Plattform.

Wie entschied das Oberlandesgericht?

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