Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. klagt: Keine automatische Preiserhöhung bei Passieren eines Drehkreuzes

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. klagt: Keine automatische Preiserhöhung bei Passieren eines Drehkreuzes

Wer beim Betreten eines Fitnessstudios ein Drehkreuz passiert, stimmt nicht automatisch einer Preiserhöhung zu (LG Augsburg, Urt. v. 06.10.2023, Az. 81 O 1161/23).

Worum geht es?

Der Kläger ist Dachverband der Verbraucherzentralen der Länder und weiterer verbraucherpolitischer Verbände in Deutschland. Die Beklagte ist Franchisegeberin einer Fitnessstudiokette mit über 500 Lizenzbetrieben.

Um die jeweiligen Fitnessstudios nutzen zu können, müssen die Mitglieder ein Drehkreuz passieren, welches sich durch ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband öffnen lässt. Im vergangenen Jahr befand sich in den Eingangsbereichen zweier Standorte am Drehkreuz jeweils ein Aushang. Dieser wies aus, dass mit Betreten des Mitgliedbereiches durch Passieren des Drehkreuzes einer Preiserhöhung der Mitgliedschaft zugestimmt werde.

Daraufhin erging auf Antrag des Klägers eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Der Kläger trägt vor, die Beklagte gebe ihren Franchisenehmern AGB und Vertragsformulare verbindlich vor. Er meint, ihm stünde ein Unterlassungsanspruch aus dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) zu.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: electravk, Stock-Fotografie-ID: 1254560126

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