Unverzügliche Anfechtung von Beschlüssen einer Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung im Verein
Geschrieben von: Schomerus

Unverzügliche Anfechtung von Beschlüssen einer Mitgliederversammlung

Aus der Treuepflicht eines Vereinsmitglieds ergibt sich, dass dieser die Unwirksamkeit von Beschlüssen einer Mitgliederversammlung schnell geltend machen muss. Ansonsten droht eine Verwirkung dieser Anfechtungsmöglichkeit.

Das AG Göttingen hat in seinem Urteil vom 30.4.2015 (Az. 27 C 69/14) klargestellt, dass ein Mitglied innerhalb von höchstens vier Monaten eine etwaige Unwirksamkeit von Beschlüssen geltend machen muss.

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