TSG 1899 Hoffenheim gewinnt Prozess gegen Spielervermittler-Agentur
Eine französische Spielervermittler-Agentur verklagte den Bundesligaverein auf Zahlung einer Provision in Höhe von 250.000 EUR. Das OLG Karlsruhe lehnte die Klage als unbegründet ab. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig (OLG Karlsruhe, Urteil v. 18.02.2022, Az. 15 U 54/21).
Was ist passiert?
Der Bundesligist hatte im Januar 2019 Interesse an einem von der Agentur betreuten Spieler bekundet. Die Agentur teilte dem Verein mit, wann und unter welchen Konditionen der Spieler verpflichtet werden könnte. Anschließend wurde vereinbart, dass die Agentur bei einer erfolgreichen Verpflichtung des Spielers eine Vergütung in Höhe von 250.000 EUR pro Saison erhalten soll.
Bevor es zu der Verpflichtung kam, wechselte der Spieler jedoch im Sommer 2019 seine Beratungsagentur. Im August 2019 gab die TSG Hoffenheim dann die Verpflichtung des Spielers bekannt.
Der Verein war nun der Ansicht, dass sie die Vergütung an die ehemalige Vermittlungsagentur nicht zahlen müssen. Die Agentur habe an der Verpflichtung nicht mehr aktiv mitgewirkt, da der Spieler zum Zeitpunkt der Verhandlungen und der Vertragsunterschrift bereits von einer anderen Agentur betreut worden ist.
Urteilsbegründung des OLG Karlsruhe
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Bild: IMAGO / Pressefoto Baumann /1001340081
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