Tragen von „Rocker-Kutten“ zwar verboten, aber nicht strafbar: Gesetzgeber reagiert
Das Tragen einer Kutte mit den von allen Ortsgruppen („Chapter“) der weltweit auftretenden Rockergruppierung „Bandidos“ benutzten Kennzeichen zusammen mit dem Ortszusatz eines nicht verbotenen „Chapters“ kann polizeirechtlich verboten sein, es war aber bis vor kurzem nicht strafbar.
Der BGH bestätigte in seinem Urteil vom 9.7.2015 (Az. 3 StR 33/15) den Freispruch von Bandidos-Mitgliedern der örtlichen „Chapter“ in Unna und Bochum.
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