Sozialversicherungspflicht: Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltsvereins abhängig beschäftigt
Die ehemalige Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltsvereins war in ihrer Amtszeit aufgrund ihrer signifikanten Aufwandsentschädigung abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig gewesen (SG Berlin, Urt. v. 18.4.2024, Az. S 210 BA 196/20).
Worum geht es?
Für ihre Tätigkeit im Präsidium des Deutschen Anwaltsvereins erhalten die Rechtsanwälte eine Aufwandsentschädigung vom Verband. So auch eine ehemalige Vizepräsidentin des Verbands. Sie wandte sich gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund, in welchem ihre Sozialversicherungspflicht festgestellt wurde. Sie sei in der in Rede stehenden Zeit abhängig beschäftigt gewesen.
Wie hat das Gericht entschieden?
Mit ihrer Klage gegen diesen Bescheid hatte sie jedoch keinen Erfolg. Auch das SG Berlin ging von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus und bestätigte die Sozialversicherungspflicht. Diese sei insbesondere aufgrund der signifikanten Aufwandsentschädigung anzunehmen. Die Beiträge des Deutschen Anwaltsvereins an die Vizepräsidentin variierten zwischen 1.500 € und 4.000 €.
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Bildnachweis: seb_ra, Stock-Fotografie-ID: 908570654
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