Seenotrettungsverein klagt gegen AfD-Kreisverband
Bei der Aussage, der Seenotretterverein „Mission Lifeline e.V.“ würde von steuerlichen Zuwendungen der Stadt Dresden profitieren, handelt es sich um eine unzulässige Tatsachenbehauptung (OLG Dresden, Urteil v. 14.02.2023, Az. 4 U 2331/22).
Worum geht es?
Der AfD-Kreisverband hatte im Dresdner Oberbürgermeisterwahlkampf Flyer mit folgendem Inhalt verteilt: „Hilbert/Jähnigen unterstützen die Initiative ‚Sicherer Hafen‘. Folge: Förderung von Schlepperorganisationen wie Mission Lifeline mit Steuergeldern. Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme.“
Hilbert ist der regierende Oberbürgermeister der Stadt Dresden, Jährigen war die Kandidatin von Bündnis 90/Die Grünen.
Gegen die Aussage der steuerlichen Förderung ging der Verein gerichtlich vor. Eine steuerliche Förderung der Stadt habe es nie gegeben, so Mission Lifeline. Das erstinstanzliche zuständige Landgericht wies die Klage ab, da es sich bei dem Inhalt des Flyers um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Hiergegen erhob der Verein Berufung zum Oberlandesgericht (OLG).
Wie entschied das Gericht?
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Foto: IMAGO / epd / 116618020
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