Schülertransport als steuerbegünstigter Zweckbetrieb?
Ein Wohlfahrtsverband, welcher Beförderungsleistungen für Schüler durchführt, beantragte für seine Tätigkeit die Anerkennung als Zweckbetrieb, § 65 AO. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt lehnte den Antrag ab (27.01.2021 – Az. 42 – S 0185 – 3).
Schülertransport zum und vom Unterricht
Der Wohlfahrtverband erbringt Schülerbeförderungen und begehrte für diese Tätigkeit die Anerkennung als Zweckbetrieb im Sinne des § 65 AO. Zweckbetriebe sind regelmäßig steuerbegünstigt, da sie von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sind.
In sachlicher Hinsicht ist ein Zweckbetrieb der Teil eines Vereins, der wirtschaftlich tätig wird, um die gemeinnützigen Satzungszwecke des Vereins zu erfüllen, § 65 Nr. 1 AO. Ferner müssen die satzungsmäßigen Zwecke nur durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden können (§ 65 Nr. 2 AO) sowie der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb des Vereins nicht zu solchen Betrieben in direkte Konkurrenz treten, die nicht steuerbegünstigt sind, § 65 Nr. 3 AO.
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
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