Rücktritt vom Vorstandsamt nur schriftlich möglich

Geschrieben von: Schomerus

Rücktritt vom Vorstandsamt nur schriftlich möglich

Da der Anmeldung eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen ist, ist  auch im Falle der mündlich erklärten Amtsniederlegung der Registeranmeldung ein schriftlicher Nachweis beizufügen.

Das OLG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 19.3.2015 (Az. 20 W 327/14) entschieden, dass auch bei einer mündlichen Amtsniederlegung dem Vereinsregister ein schriftlicher Nachweis über den Rücktritt vorzulegen ist.

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