Rockerverein „United Tribuns“ bleibt insgesamt verboten
Die rockerähnliche Gruppierung „United Tribuns“ einschließlich ihres Chapters „United Tribuns Northside“ bleibt weiterhin verboten. Die Untergruppierung habe sich nicht von den strafgesetzwidrigen Zwecken des Hauptvereins distanziert (BVerwG, Urt. v. 24.07.2024, Az. 6 A 5.22).
Worum geht es?
Die United Tribuns sind eine rockerähnliche Gruppierung, die ursprünglich aus Baden-Württemberg stammt. Sie bezeichnen sich selbst als eine Vereinigung von Bodybuildern, Kampfsportlern und Türstehern und sind in elf Ländern mit sogenannten „Chaptern“, also Teilorganisationen, die jeweils für ein bestimmtes Gebiet tätig sind, vertreten. Im Jahr 2014 gab der bayrische Verfassungsschutz die weltweite Mitgliederzahl mit rund 1.700 an.
Immer wieder sind die United Tribuns in Konkurrenzkämpfe mit anderen Rockerclubs verwickelt. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch stehen regelmäßig auf der Tagesordnung. Bereits 2022 hatte die Bundesinnenministerin Faeser deshalb den Verein verboten und aufgelöst. Erfasst waren auch mehrere Chapter. Hierunter fielen unter anderem die „United Tribuns Northside“.
Sie erhoben Klage, um von dem Vereinsverbot ausgenommen zu werden.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: fotoember, Stock-Fotografie-ID: 480898194
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