Reporter ohne Grenzen e.V. legt vor: Wahrung von journalistischen Grundwerten bei Einsatz von KI?
Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat mit weiteren Medienverbänden ein Grundsatzpapier zum Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) im Journalismus vorgelegt.
Worum geht es?
Künstliche Intelligenz soll im Journalismus ein unterstützendes Werkzeug sein, mehr nicht. Das fordert die Organisation Reporter ohne Grenzen, welche gemeinsam mit anderen Journalismusverbänden Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Redaktionen aufgestellt hat.
Auch in der Paris-Charta, die mehrere Medienverbände unterzeichnet haben, steht, dass sich Medienhäuser nicht aus der Verantwortung stehlen können. Damit sollen Grundregeln aufgestellt werden, wie Künstliche Intelligenz (KI) im Journalismus eingesetzt werden soll.
In der Verantwortung stünden Medienunternehmen, weil auch für KI-generierte Texte eine redaktionelle Verantwortung gelte sowie eine Transparenzpflicht. KI-Artikel müssten laut Charta eine Kennzeichnung erhalten, damit Nutzer die Quelle erkennen und den Inhalt einordnen können. KI braucht bereits vorhandenes Material, um arbeiten zu können, welches sich meist aus Texten, Bildern und Videos von Journalisten beziehe, die weder um Erlaubnis gefragt wurden noch eine Vergütung für die Benutzung ihrer Inhalte erhielten.
Andererseits hätten Medienunternehmen auch Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern, die nicht durch KI ersetzt werden dürften und daher auf andere Art geschützt werden müssten.
Künstliche Intelligenz solle im Rahmen von Journalismus demnach helfen, die Kernkompetenzen auszuleben. Damit ist gemeint, Wahrheit von Fälschung zu trennen und gute Inhalte zu generieren. Sie solle jedoch nicht eingesetzt werden, um Journalismus „synthetisch“ zu gestalten.
Die Charta sei zwar nicht verbindend für Medienhäuser, soll aber Vorbildfunktion haben. Verbindliche Regeln seien erst mit Unterstützung der Politik möglich. Das Regelwerk soll deshalb auch ein Signal an Politiker sein, die erst erkennen müssen, welche Problemfelder sich beim Einsatz von KI im Journalismus auftun.
Praxishinweis
KI-Systeme müssen journalistische Grundwerte wie Wahrhaftigkeit, Genauigkeit, Fairness, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit wahren. Redaktionen müssen Ziele, Umfang und Einsatzbedingungen für diese Systeme klar definieren und überwachen. Privatsphäre, geistiges Eigentum und Datenschutz muss respektiert werden.
Bildnachweis: Khanchit Khirisutchalual, Stock-Fotografie-ID: 1515913422
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