Regressklage des Rheinischen Turnerbundes wegen entgangenen Fördergeldern erfolglos
Der unterlassene Antrag auf Umwidmung von Fördermitteln stellt einen Verstoß gegen vereinsrechtliche Treuepflichten dar.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 02.09.2016 (Az. 12 U 163/15) entschieden, dass ein Fachverband ihm bewilligte Fördermittel nicht zurückverlangen kann, wenn diese nicht zweckgerichtet eingesetzt wurde und ihre mögliche Umwidmung versäumt wurde.
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