Regress eines Fußballvereins für auferlegte Verbandsstrafe beim störenden Zuschauer

Geschrieben von: Schomerus

Regress eines Fußballvereins für auferlegte Verbandsstrafe beim störenden Zuschauer

Wirft ein Fußball-„Fan“ im Rahmen eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper vom Oberrang auf den Unterrang, so kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein aus diesem Grund auferlegte Verbandsstrafe haften.

Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 22.09.2016 (Az. VII ZR 14/16) mit dem Anspruch eines Fußballvereins gegenüber einer randalierenden „Fans“ auseinanderzusetzen.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein Vorfall während des Zweitliga-Heimspiels des 1.FC Köln am 09.02.2014 gegen den SC Paderborn. Nach gerichtlichen Feststellungen warf dort ein Kölner Fußball-„Fan“ vom Oberrang der Nordtribüne einen Knallkörper auf den Unterrang. Dadurch wurden sieben Zuschauer verletzt. Das Schiedsgericht des DFB verhängte aufgrund dieses Vorfalls sowie weitere Vorfälle, an denen der „Fan“ nicht beteiligt war, insgesamt eine Verbandsstrafe i.H.v. 80.000,00 EUR. Grundlage dieser Strafe waren vier Einzelstrafen (2 x 20.000,00 EUR, 38.000,00 EUR und 40.000,00 EUR). Der letztere Betrag betraf den genannten Vorfall. Die Strafe reduzierte sich letztlich noch aufgrund der Anschaffung eines Kamerasystems zur Stadionüberwachung auf 60.000,00 EUR

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