Neues zur (Un)wirksamkeit von Vereinsbeschlüssen

Abstimmung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Neues zur (Un)wirksamkeit von Vereinsbeschlüssen

Vor dem Kammergericht Berlin war kürzlich ein Verfahren anhängig, welches die Frage nach der Wirksamkeit von Vereinsbeschlüssen behandelte (KG Berlin – Az. 22 W 1047/20).

Was ist passiert?

Vereinsbeschlüsse sind in der Mitgliederversammlung zu fassen, § 32 Abs. 1 BGB. Stimmberechtigt sind die anwesenden Vereinsmitglieder. In dem vom Kammergericht entschiedenen Fall war es jedoch dazu gekommen, dass auch Nichtmitglieder an der Mitgliederversammlung teilgenommen haben. Ferner war die Frage zu entscheiden, ob eine nicht geheime Wahl gültig ist, wenn die eigene Vereinssatzung eine geheime Wahl ausdrücklich vorschreibt?

Wie hat das Gericht entschieden?

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