Neonazi-Gruppe „Nordadler“ bleibt verboten

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Neonazi-Gruppe „Nordadler“ bleibt verboten

Die Klage gegen das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe „Nordadler“ wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) abgewiesen (Urteil v. 31.08.2022, Az. 6 A 9.20).

Worum geht es?

Im Juni 2020 hatte der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Vereinigung „Nordadler“ verboten und aufgelöst. Im Rahmen des Verbots kam es zu Wohnungsdurchsuchungen bei mehreren führenden Vereinsmitgliedern. Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen sowie die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt.

Der Kläger meint, dass das Bundesinnenministerium für die Verbotsverfügung nicht zuständig gewesen sei. Auch bestreitet er, dass es sich bei der Gruppierung um einen Verein gehandelt habe. Und falls doch, sei er selbst nicht Mitglied gewesen. Auch hätten die Verbotsgründe, um den Verein verbieten lassen zu können, nicht vorgelegen.

Klage wurde abgewiesen

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar