Naturschutzvereinigung wehrt sich gegen Abschusserlaubnis
Am 17. Januar 2022 erließ die Regierung in Oberbayern eine Allgemeinverfügung zum Abschuss eines Wolfes in der Region Traunstein. Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. hat dagegen einen Antrag beim Verwaltungsgericht eingelegt (VG München, Beschluss v. 21.01.2022, Az. M 19 S 22.295).
Was ist passiert?
Der Wolf soll im vergangenen Jahr rund um die Stadt Traunstein im Osten von München zahlreiche Schafe, Ziegen und Wildtiere gerissen haben. Zudem erfolgte am 15. Dezember eine Wolfssichtung in einem Ortszentrum. Daraufhin ordnete die Regierung in Oberbayern am 17. Januar 2022 den Abschuss des Tieres an. Sie erließ eine Allgemeinverfügung, durch die eine gezielte Tötung des Tieres möglich gewesen ist. Es bestehe nach Ansicht der Regierung eine Gefährdungslage für die dortigen Bewohner. Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Gegen die Entscheidung legte die Naturschutzvereinigung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein, um die Abschusserlaubnis vorläufig außer Vollzug setzen zu lassen.
Wie entschied das Gericht?
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Bild: IMAGO / Rolf Poss / 148183888
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