NABU scheitert erneut vor Gericht im Fall „Butendiek“

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

NABU scheitert erneut vor Gericht im Fall „Butendiek“

Das Gericht konnte keine Umweltschäden am Lebensraum der Seetaucher durch den Offshore-Windpark „Butendiek“ feststellen, es fehle an ausreichenden wissenschaftlichen Belegen für eine erhebliche Beeinträchtigung (OVG Münster, Urt. v. 27.11.2025, Az. 21 A 49/17).

Worum geht es?

Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) kämpft seit rund zehn Jahren gegen den Offshore-Windpark „Butendiek“, der vor der Insel Sylt in der Nordsee liegt. Der Windpark befindet sich innerhalb eines Europäischen Vogelschutzgebiets, das im Frühjahr als Lebensraum für Seetaucher dient.

Während das Schutzgebiet 2005 festgelegt wurde, war der Windpark bereits 2002 genehmigt worden. Als die Bauarbeiten zwischen 2014 und 2015 begannen, forderte der NABU beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Anordnung von Sanierungsmaßnahmen, da möglicherweise bereits Umweltschäden am Lebensraum der Seetaucher aufgetreten seien.

Das BfN wies den Antrag jedoch ab. Auch vor dem Verwaltungsgericht Köln und in der ersten Entscheidung des OVG Münster konnte der NABU keine Erfolg verbuchen. Erst das Bundesverwaltungsgericht hob die Entscheidung auf und verwies den Fall zurück.

Wie hat das Gericht entscheiden?

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Bildnachweis: BenGrasser, Stock-Fotografie-ID: 1452536386 

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