Mit Vereinsrecht gegen Terror: Betätigungsverbote für Hamas und Samidoun
Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel hat Bundeskanzler Olaf Scholz ein Betätigungsverbot für die Organisation in Deutschland angekündigt. Auch gegen das palästinensische Netzwerk Samidoun soll ein solches erlassen werden (Regierungserklärung v. 12.10.2023).
Worum geht es?
Mit den angekündigten Maßnahmen reagierte Scholz auf die Angriffe der Hamas auf Israel, bei denen bislang schon Hunderte Menschen ums Leben kamen. Nach den Angriffen kam es auch auf deutschen Straßen zu Jubelfeiern von propalästinensischen Anhängern.
Die Hamas ist von der EU und den USA bereits als Terrororganisation eingestuft. Die Organisation Samidoun, die sich selbst Gefangenensolidaritätsnetzwerk nennt, hatte am Samstag im Berliner Stadtteil Neukölln das Hamas-Blutbad bejubelt, indem sie Süßigkeiten verteilte. Derartige Kundgebungen verurteilte Scholz in seiner Erklärung scharf: „Das ist abscheulich. Das ist menschenverachtend. Das widerspricht allen Werten, denen wir als Land verpflichtet sind. Hass und Hetze nehmen wir nicht tatenlos hin. Antisemitismus dulden wir nicht“.
Es dürfe keine Toleranz gegenüber Antisemiten geben. Das würden die Sicherheitsbehörden mit aller Konsequenz durchsetzen. „Wer die Verbrechen der Hamas verherrlicht oder ihre Symbole verwendet, macht sich in Deutschland strafbar. Wer Mord und Totschlag billigt oder zu Straftaten aufruft, macht sich strafbar. Wer israelische Flaggen verbrennt, der macht sich strafbar. Wer eine Terrororganisation wie die Hamas unterstützt, der macht sich strafbar.“
Die Strafverfolgungsbehörden würden jeden, der so etwas tut, zu Rechenschaft ziehen. Zu den Mitteln des Rechtsstaats gehören ausdrücklich auch Vereins- und Betätigungsverbote. Zu Zeitpunkten und Einzelheiten werde es vorab keine Informationen geben.
Hinter den Hamas stehen in Deutschland schätzungsweise 450 Menschen, von denen viele deutsche Staatsbürger sind. Einen offiziellen Ableger der islamistischen Gruppierung gibt es hierzulande nicht. Vereine, die der Bewegung nahestanden, wurde bereits vor einigen Jahren mit gerichtlicher Bestätigung verboten.
Aktuell ermittelt auch die Bundesanwaltschaft gegen die Hamas wegen der Entführungen und mutmaßlichen Tötung deutscher Staatsbürger in Israel. Ein Ermittlungsverfahren sei eingeleitet worden gegen unbekannte Mitglieder der Hamas wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Geiselnahme und Mord zum Nachteil deutscher Staatsbürger.
Praxishinweis
Mit einem Betätigungsverbot geht ein Verbot jeglicher Versammlungen der Organisation einher. Anordnen kann ein solches Verbot nur der Bundesinnenminister.
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Bildnachweis: marexx, Stock-Fotografie-ID: 146739150
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