Klage gegen aufgelösten Verein zulässig

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Klage gegen aufgelösten Verein zulässig

Ein Verein kann auch dann verklagt werden, wenn die Liquidation abgeschlossen ist und er aus dem Vereinsregister gelöscht wurde.

Worum ging es konkret in dem Rechtsstreit vor dem OLG Hamm?

Bei dem Beklagten handelt es sich um einen Verein, der ein Oktoberfest veranstalte. Ein Besucher des Oktoberfests hatte wegen eines unzureichend gesicherten Schachts einen Unfall erlitten. Aus diesem Grund machte der Kläger u.a. gegen den Verein Schadensersatzansprüche geltend.

Der Verein war jedoch bereits liquidiert. Nach den Erklärungen des Liquidators des Vereins bestand zum Unfallzeitpunkt eine Haftpflichtversicherung. Der Verein war bereits aus dem Vereinsregister gelöscht worden. Vor diesem Hintergrund war der Verein der Ansicht, dass die Klage bereits unzulässig sei. Es fehle dem Verein an der erforderlichen Parteifähigkeit.

Wie hat das OLG Hamm die Zulässigkeit der Klage beurteilt?

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