Keine Prozesskostenhilfe für einen Karnevalsverein

Geschrieben von: Schomerus

Keine Prozesskostenhilfe für einen Karnevalsverein

Vereinsmitglieder sind im Falle eines Prozesskostenhilfe-Antrags ihres Vereins „wirtschaftliche Beteiligte“ und können die erforderlichen Prozesskosten ebenfalls aufbringen.

Das OLG Frankfurt lehnte in seinem Beschluss vom 5.4.2016 (Az. 8 W 19/16) einen Prozesskostenhilfeantrag eines eingetragenen Vereins ab.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar