Keine Prozesskostenhilfe für einen Karnevalsverein
Vereinsmitglieder sind im Falle eines Prozesskostenhilfe-Antrags ihres Vereins „wirtschaftliche Beteiligte“ und können die erforderlichen Prozesskosten ebenfalls aufbringen.
Das OLG Frankfurt lehnte in seinem Beschluss vom 5.4.2016 (Az. 8 W 19/16) einen Prozesskostenhilfeantrag eines eingetragenen Vereins ab.
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