„Hells Angels MC Concrete City“ bleibt verboten

Biker-Gang
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

„Hells Angels MC Concrete City“ bleibt verboten

Die Verbotsverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2017 wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW bestätigt. Der Verein bleibt somit verboten.

Was ist passiert?

Der Verein „Hells Angels MC Concrete City“ war eine Untergruppierung des mittlerweile international tätigen Motorrad- und Rockerclubs „Hells Angels“, welcher regelmäßig aufgrund von Gewalt- und Drogendelikten strafrechtlich in Erscheinung tritt. Der „MC Concrete City“ hatte seinen Sitz in Erkrath bei Düsseldorf.

Im Jahr 2017 wurde der Verein vom zuständigen Landesinnenministerium verboten, da wichtige Vereinsmitglieder wiederholt gegen Strafgesetze verstoßen haben. Zudem sei der Verein nach Ansicht der Behörde mittlerweile zu einer Parallelgesellschaft verkommen, die das Gewaltmonopol des Staates missachte. Gegen die Verbotsverfügung wehrte sich der Verein anschließend vor den Verwaltungsgerichten.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: Uncleroo/istock
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