Hausdurchsuchung zur Beweismittelsicherung bei Bandidos-Mitglied

Bandidos Germany
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Hausdurchsuchung zur Beweismittelsicherung bei Bandidos-Mitglied

Bei einem Mitglied der „Bandidos MC Federation West Central“ wurde eine Wohnungsdurchsuchung beantragt, um Beweismittel für die weitere Aufklärung der Vereinstätigkeit sicherzustellen. Das betroffene Mitglied wehrte sich gegen die Durchsuchung vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az. 20 I 18/21 v. 7.06.2021).

Was ist passiert?

Die Durchsuchung wurde vom zuständigen nordrhein-westfälischen Innenministerium beantragt und diente der weiteren Aufklärungsarbeit innerhalb der Bandidos-Gruppierung. Bei dem betroffenen Mitglied erhofften sich die Beamten Beweismittel sicherstellen zu können, die mögliche Strafbarkeiten offenlegen oder belegen könnten. Das Mitglied wehrte sich gegen den Antrag und beantragte die gerichtliche Anweisung, die Durchsuchung nicht stattfinden zu lassen.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis:
IMAGO / BildFunkMV / ID 61544781

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