Grundstück der Hells Angels wurde sichergestellt

Hells Angels Clubheim
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Grundstück der Hells Angels wurde sichergestellt

Gem. § 10 Abs. 2 S. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) können Behörden Vermögensgegenstände eines Vereins sicherstellen, wenn dieser im Vorhinein behördlich verboten worden war. So ist es kürzlich einem Club der Hells Angels ergangen (Az. VG Koblenz – 3 K 15/21.KO).

Was ist passiert?

Der betroffene Hells Angels Club wurde im Jahr 2016 durch die zuständige Behörde verboten, da der Club gegen mehrere Strafgesetze verstoßen hat. Diese Verbotsverfügung wurde 2018 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Infolgedessen sollte sämtliches Vereinsvermögen sichergestellt werden. So unter anderem auch ein Grundstück, welches nach Ansicht der Behörde mit zum Vereinsvermögen gehört.

Der Kläger wehrte sich gegen diese Sicherstellung, da das Grundstück nicht im Eigentum des Hells Angels Clubs stehe und es auch in sonstiger Weise nicht diesem zugerechnet werden könne. Vielmehr handele es sich um zukünftiges Bauland, welches in letzter Zeit stilllag und somit auch nicht mehr von Mitgliedern der Hells Angels genutzt worden ist.

Wie entschied das Gericht?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildrechte:
ID:69850003
Credit: IMAGO / Sascha Ditscher

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar