Google Fonts: Automatische Weitergabe einer IP-Adresse an Google

Google Fonts
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Google Fonts: Automatische Weitergabe einer IP-Adresse an Google

Wird bei Anruf einer Webseite die dynamischen IP-Adresse des Nutzers auf Grund der Nutzung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber automatisch an Google weitergeleitet, so stellt dies einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (LG München I, Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Worum geht es?

Über Google Fonts können Webseitenbetreiber Schriftarten auf der eigenen Webseite nutzen, ohne dass diese vorab auf dem eigenen Server hochgeladen werden müssen. Der Dienst Google Fonts stellt Anbietern von Webseiten eine Auswahl von Schriftarten für ihren eigenen Internetauftritt kostenlos zur Verfügung. Die Betreiber können die gewünschte Schriftart herunterladen und im eigenen Webspace wieder hochladen, wodurch die Google-Datei lediglich lokal in die Internetseite eingebunden wird. Eine Informationsübertragung der Webseitenbesucher zu den Google-Servern findet hier nicht statt, sodass diese Nutzungsform des Dienstes Google Fonts datenschutzrechtlich unbedenklich ist.

Darüber hinaus gibt es jedoch auch eine dynamische Variante für die Nutzung von Google Fonts. Bei dieser Variante wird bei jedem Aufruf durch einen Webseitenbesucher eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut und die entsprechende Schriftart zugeladen und ausgespielt. Bei diesem Vorgang wird von jedem Webseitenbesucher die persönliche IP-Adresse, welche personenbezogene Daten enthält, an Google übertragen, ohne, dass der Nutzer vorab seine Einwilligung hierfür erteilt hat.

Im vorliegenden Fall hat sich ein Nutzer gegen diese Praxis einer Webseitenbetreiberin gewehrt. Die Betreiberin hatte die dynamische Google-Fonts-Dienste genutzt, ohne sich vorab von den Webseitenbesuchern eine Einwilligung für die Datenverarbeitung einzuholen. Der Kläger klagte auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz gegen die Betreiberin der Webseite.

Wie entschied das Gericht?

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