Fußballverein muss Mitgliederliste herausgeben

Mitgliederliste
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Fußballverein muss Mitgliederliste herausgeben

Damit die Minderheit eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen kann, haben einzelne Mitglieder einen Anspruch auf Herausgabe der Mitgliederliste.

Worüber musste das Gericht entscheiden?

Das Amtsgericht Hannover hatte in seinem Urteil vom 13.02.2019 (Az. 435 C 10856/18) zu entscheiden, ob einzelne Mitglieder des Fußballvereins Hannover 96 einen Anspruch auf Herausgabe einer vollständigen Mitgliederliste haben. Im Zuge der Streitigkeiten um den Verkauf von 51 % der Anteile an der Hannover 96 Management GmbH und der damit zusammenhängenden Abweichung von der „50+1 Regel“ strebten die Kläger die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung an. Der Verein kritisierte dieses Vorgehen im Rahmen eines an die Mitglieder gerichteten elektronischen Newsletters. Da für die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gemäß der Satzung eine schriftliche Antragsstellung von mindestens 5 % der Mitglieder erforderlich ist, forderten die Kläger vom beklagten Verein eine aktuelle Liste sämtlicher Mitglieder nebst Anschriften und E-Mail-Adressen. Der Verein verwies u.a. auf entgegenstehende datenschutzrechtliche Aspekte.

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