Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft aus

Grundsteuer
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft aus

We­ni­ge Tage vor Fris­ten­de für die Ab­ga­be der Grund­steu­er­erklä­rung haben bis­her 57 % der Ei­gen­tü­mer ihre Grundsteuerer­klä­rung ab­ge­ge­ben. Dies teil­te das Bundesfinanzministerium mit.

Frist bis zum 31. Januar

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum 31.01.2023 zu übermitteln. Soweit landesrechtlich nicht abweichend geregelt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts wurden ab 1. Juli 2022 zum Beispiel im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt.

Wichtig: Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung entfällt nicht dadurch, dass ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt ist. Maßgebend für die Erklärungspflicht sind die Eigentumsverhältnisse am 01.01.2022.

Bislang haben 57 % der Eigentümer eine Erklärung abgegeben 

Kurz vor Ablauf der Frist haben etwa 57 % der Erklärungspflichtigen die Grundsteuerklärung abgegeben. Nach Ablauf der Frist werden Betroffene wohl innerhalb von vier Monaten an ihre Pflicht zur Abgabe erinnert. Spätestens dann sollten versäumte Erklärungen unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen oder zu einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. 

Credit: IMAGO / Steinach / 200543690

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar