Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft aus
Wenige Tage vor Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung haben bisher 57 % der Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit.
Frist bis zum 31. Januar
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist dem zuständigen Finanzamt bis zum 31.01.2023 zu übermitteln. Soweit landesrechtlich nicht abweichend geregelt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das zu bewertende Grundstück oder der zu bewertende Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts wurden ab 1. Juli 2022 zum Beispiel im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt.
Wichtig: Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung entfällt nicht dadurch, dass ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt ist. Maßgebend für die Erklärungspflicht sind die Eigentumsverhältnisse am 01.01.2022.
Bislang haben 57 % der Eigentümer eine Erklärung abgegeben
Kurz vor Ablauf der Frist haben etwa 57 % der Erklärungspflichtigen die Grundsteuerklärung abgegeben. Nach Ablauf der Frist werden Betroffene wohl innerhalb von vier Monaten an ihre Pflicht zur Abgabe erinnert. Spätestens dann sollten versäumte Erklärungen unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen oder zu einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen.
Credit: IMAGO / Steinach / 200543690
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.