FIFA und UEFA: Missbrauch der Monopolstellung?
Die großen Fußballverbände FIFA und UEFA dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen. Sie dürfen Vereinen und Spielern auch nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen (EuGH, Urt. v. 21.12.2023, Az. C-333/21).
Worum geht es?
Der vorliegenden Entscheidung war ein mehr als zweieinhalbjähriger Streit vorausgegangen.
Zwölf europäische Fußballvereine, darunter Real Madrid, der FC Barcelona und Juventus Turin planten die Gründung der Super League, einem Fußballturnier, das neben der Champions League stattfinden und damit eine weitere finanzielle Quelle eröffnen sollte.
FIFA und UEFA besitzen ein Regelwerk, welches besagt, dass jeder neue Wettbewerb zwischen Fußball-Clubs von ihrer Genehmigung abhängig ist. Hierauf beriefen sie sich und verboten infolgedessen die Super League und drohten jedem teilnehmenden Verein und Spieler den Ausschluss aus den eigenen Wettbewerben an.
Die Super League Company wehrte sich vor dem Madrider Handelsgericht, der dem EuGH Fragen zu den europäischen Wettbewerbsregeln vorlegte.
Wie entschied das Gericht?
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Bildnachweis: Denis Linine, Stock-Fotografie-ID: 475991108
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