FIFA-Transferregeln verstoßen gegen EU-Recht
Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen wird durch die FIFA-Transferregeln zum Teil eingeschränkt (EuGH, Urt. v. 04.10.2024, Az. C-650/22).
Worum geht es?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Klage des ehemaligen französischen Fußballprofis Lassane Diarra. Lassane Diarra unterschrieb 2013 einen Vertrag bei Lokomotive Moskau, den er aber bereits nach nur einem Jahr kündigte. Das Sportschiedsgericht CAS stellte später fest, dass die Kündigung ohne triftigen Grund erfolgte.
Der Spieler wollte zu dem belgischen Verein Charleroi wechseln, doch dieses Vorhaben ging nicht auf. Charleroi fürchtete massive Sanktionen, da nach den FIFA-Regeln der neue Verein für die Entschädigung des bisherigen Fußballklubs mithaftet, wenn der Spieler den Vertrag gebrochen hat. In Diarras Fall betrug die Entschädigungssumme über 10 Millionen Euro.
Eine weitaus gravierendere Regel sah sogar eine Transfersperre von einem Jahr vor, wenn der Klub den Spieler zu einem Vertragsbruch angestiftet hat. Eine Vermutung, die in einem Fall wie dem vorliegenden bereits von vornherein nahegelegt werde.
Diarra klagte daraufhin gegen die FIFA und machte geltend, dass die übermäßig harten Regeln einen Wechsel zu Charleroi unmöglich gemacht hätten. Das Berufungsgericht im belgischen Mons legte dem EuGH schließlich die Frage vor, ob diese Regelungen gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV sowie gegen das Kartellverbot aus Art. 101 AEUV verstoßen.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Jetlinerimages, Stock-Fotografie-ID: 490723390
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