Erfordernis einer Gaststättenerlaubnis für einen Verein

Geschrieben von: Schomerus

Erfordernis einer Gaststättenerlaubnis für einen Verein

Ein nicht rechtsfähiger Verein kann nur dann Adressat einer Gaststättenerlaubnis sein, wenn zumindest die Existenz von Vorstand und Mitgliederversammlung in hinreichend konkreter Struktur gegeben sind. Der bloße Hinweis auf die Existenz eines nicht rechtsfähigen Vereins reicht nicht aus.

Das VG Freiburg hatte sich in seinem Urteil vom 23.09.2016 (Az. 4 K 2257/15) u.a. mit der Frage zu befassen, wer der Adressat eines Verwaltungsakts, in diesem Fall einer Gaststättenerlaubnis, ist.

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