Erfolg für DUH e.V.: Nachbesserung von Luftreinhalteprogramm
Die bisher aufgelisteten Maßnahmen der Bundesregierung im Nationalen Luftreinhalteprogramm sind nicht ausreichend, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.07.2024, Az. 11 A 16/20).
Worum geht es?
Bereits 2020 hatte die Deutsche Umwelthilfe e.V. geklagt. Sie bezog sich mit ihrer Klage auf das Nationale Luftreinhalteprogramm von 2019. Das Nationale Luftreinhalteprogramm enthält die Maßnahmen, mit denen die Verpflichtungen zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, insbesondere Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid, nach der sogenannten NEC-Richtlinie umgesetzt werden sollen.
Am 15.05.2024 wurde das Programm aktualisiert. Die DUH hält es jedoch weiterhin für unzureichend. Vor allem die dem Programm zugrundliegenden Prognosen seien teilweise fehlerhaft, weil etwa nicht die aktuellen Daten berücksichtigt worden seien.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Thx4Stock, Stock-Fotografie-ID: 1671131571
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