Erfolg für deutsche Umwelthilfe e. V.: irreführende Werbung bei HelloFresh
Der Lieferdienst HelloFresh darf nicht mehr damit werben, das erste globale klimaneutrale Kochbox-Unternehmen zu sein und behaupten, 100% der direkten CO2-Emissionen zu kompensieren (LG Berlin, Urt. v. 19.09.2023, Az. 102 O 15/23).
Worum geht es?
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. hatte Zweifel daran, dass HelloFresh wirklich das erste globale klimaneutrale Kochboxunternehmen sei und klagte deshalb vor dem LG Berlin. Insbesondere stellte sich vor Gericht die Frage, ob Aussagen wie die, dass HelloFresh 100% ihrer CO2-Emissionen kompensiere, irreführend seien.
„Klimaneutral“ ist ein Label, mit welchem sich immer mehr Unternehmen brüsten. Jedoch müssen dafür einige Voraussetzungen vorliegen. So muss das Versprechen der Klimaneutralität vor allem transparent und umfassend begründet werden.
In der Vergangenheit kam es bereits häufiger vor, dass Unternehmen sich nach einem gerichtlichen Beschluss nicht mehr klimaneutral nennen durften. Im Jahr 2022 leitete die Deutsche Umwelthilfe e. V. bereits mehrere Verfahren gegen Unternehmen wie Danone, Eurowings und auch Netto ein.
Wie entschied das Gericht?
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Bildnachweis: Daria Nipot, Stock-Fotografie-ID: 1332437888
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